Der Worthülser

Merz worthülst gegen die AfD und droht nun auf der Flucht vor Entscheidungen und der längstens überfälligen Einleitung eines Verbotsverfahrens mit dem Art. 37GG, Bündnistreue, einem noch nie genutzten Paragraphen, für den jeder Einzelfall einer Verfassungsuntreue separat einzeln durchgesetzt werden müsste-Zu deutsch er will die Nazis also weiter wortreich aussitzen. Söder war da ehrlicher, indem er Naziverbotsgedanken zum jetzigen Zeitpunkt umgehend eine kategorische Abfuhr erteilte. Blau und blau gesellt sich halt gern. 

Da niemand den Art. 37 GG kennt, erläutere ich kurz: Im Gegensatz zu einem Verbotsfahren, welches auf ein Verbot der Partei abzielt, gibt der 37GG im Einzelfall der Bundesregierung das Recht die Bündnistreue gegen ein Bundesland durchzusetzen. Dafür muss das Bundesland erstmal die Verfassung brechen und fortgesetzt gegen Bundesrecht verstoßen. Das UND ist hier so wichtig wie das FORTGESETZT, da Untreue für sich ebensowenig reicht, den Paragraphen zu aktivieren, wie punktuelle Verstöße. Dann muss man sich im Bundesrat einigen, dass dieser Verstoß tatsächlich vorliegt, wofür man wahrscheinlich, denn wie man sich zu einigen habe ist ungeregelt, ein Gericht anruft welches ein Prüfverfahren einleitet. Um dann zu entscheiden, ob die Regierung berechtigt ist, den Bündniszwang anzuwenden, von dem wiederum völlig unklar ist, wie dieser überhaupt wirksam durchgesetzt werden könnte, falls das betroffene Bundesland den Entscheid zum Beispiel aussitzen will. Etwa so wie alle Bundesregierungen die vom BverfG angeordnete Neuregelung der Vermögenssteuer aussitzen. Und das für jeden Einzelfall einer Verfassungsuntreue eines Bundeslandes, nachdem diese zu einem Verstoß führte und dieser vom Bundesrat als solcher erkannt wurde, respektive erkannt werden wollte. 

Solche Rechtskonstrukte bringt man ins Spiel, wenn man Nazis Zeit geben will, sich zu entfalten.