
Das Versammlungsrecht hat in einer offenen Demokratie eine besondere Stellung. Es ist nicht bloß ein Verwaltungsakt, sondern ein elementares Grundrecht, das Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, politische Anliegen sichtbar zu machen, Mehrheiten herauszufordern und gesellschaftliche Konflikte friedlich auszutragen. Gerade deshalb steht am Anfang einer Demonstration nicht der Verdacht, sondern die Freiheit. Die Freiheit gegen einen Generalverdacht auszutauschen ist just das Bemerkenswerte an der aktuellen Debatte. Wie bereits über Ausschreitungen gesprochen wird, so als wären sie bereits eine Tatsache, lange bevor die erste Veranstaltung beginnt. Und dies, obwohl die Organisatoren der angekündigten Demonstrationen selbst immer wieder ihren friedlichen Charakter ausdrücklich betonen.
Gleichwohl hat sich die öffentliche Diskussion von den angekündigten Inhalten auf hypothetische Eskalationsszenarien verlagert. Polizeigewerkschaften warnen vor einer möglichen Vereinnahmung durch radikale Gruppen, bringen migrantische Kriminalität ins Spiel, Innenpolitiker verweisen auf Entwicklungen im Ausland, Medien berichten über diese Warnungen und machen sie selbst zum Gegenstand der Berichterstattung. So entsteht eine mediale Rückkopplungsschleife, in der die konstruierte Befürchtung selbst zum beherrschenden Thema und damitr zu einer medialen Tatsache wird. Gut ist das zum Beispiel daran abzulesen, dass Nachrichten-KIs wie etwa die von Google bereits von „Krawall-Protesten“ sprechen, wenn sie Suchen zu den Demonstrationen textlich aufbereiten. Wenn etwa die Jungen Union fordert, vorsorglich die Bundeswehr gegen die angekündigten Jugendproteste in Bereitschaft zu versetzen um die Demonstrationen zu unterbinden. Da hilft es in der völlig verschobenen Debatte auch nicht mehr, dies im Nachgang seitens der Redaktionen und anderer Stakeholder das Offenkundige, dass das Grundgesetz für einen solchen Einsatz im Zusammenhang mit angemeldeten Demonstrationen gar keine Grundlage bietet juristisch einzuordnen. Dann hat die Aussage ihren Effekt bereits erzielt: Die Debatte kreist nicht mehr um die Gründe für den Protest, sondern um die Vorstellung eines hypothetisierten bevorstehenden gewaltsamen Ausnahmezustands. Genau hier liegt das demokratische Problem. Sicherheitsbehörden müssen Risiken benennen dürfen; das gehört zu ihrem Auftrag. Polizeigewerkschaften sind, das sei hier abermals festgehalten keine Sicherheitsbehörden, sondern private Arbeitnehmer*innenvertretungen. Doch wenn die öffentliche Wahrnehmung eines Grundrechts zunehmend von Spekulationen, von absichtsvoller Skandalisierung über seine mögliche missbräuchliche Ausübung bestimmt wird, verschiebt sich der normative Ausgangspunkt. Dann erscheint nicht mehr die Einschränkung eines Grundrechts begründungsbedürftig, sondern dessen Wahrnehmung selbst. Eine Demokratie lebt jedoch davon, dass Protest als selbstverständliche, legitime politische Artikulation verstanden und gelebt wird und eben nicht als Vorstufe zur Störung öffentlicher Ordnung und gefühlter Hierarchien. Wird diese Reihenfolge umgekehrt, verändert sich mehr als nur der Ton der Debatte. Das Grundrecht bleibt zwar formal bestehen, wird aber symbolisch unter Vorbehalt der Lautesten gestellt. Aus Bürgern mit einem verfassungsrechtlich geschützten Anliegen werden potenzielle Störer, noch bevor sie auch nur ein einziges Transparent entrollt haben. Die eigentliche Bewährungsprobe einer offenen Gesellschaft besteht deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht darin, mit tatsächlicher Gewalt umzugehen – dafür gibt es, falls sie sich überhaupt ereignet, Polizei, Gerichte und Gesetze. Ihre Bewährungsprobe besteht darin, den fundamentalen Unterschied zwischen einer Tat und ihrer Befürchtung aufrechtzuerhalten. Wer diesen Unterschied verwischt, zimmert aus der Gefahrenprognose eine Vorverurteilung. Und eine Demokratie, die ihre Bürger zuerst als Risiko und erst danach als Grundrechtsträger betrachtet, verliert jenes notwendige Vertrauen, auf dem sie eigentlich beruht und damit sich selbst.
